Praktikum

Schreiner, Koch oder doch Mechatroniker?

Um sich ein genaueres Bild über seinen Traumberuf machen zu können, ist es hilfreich, vor der Ausbildung ein Praktikum zu absolvieren. Hierzu führt unsere Schule für alle 9. Klassen ein einwöchiges Pflichtpraktikum durch.

Freie Stellen können unter http://www.sprungbrett-bayern.de gesucht werden.

9. Jahrgangsstufe:

Im Rahmen des Pflichtpraktikums muss sich jeder Schüler selbstständig für eine Praktikumsstelle in einem privaten Betrieb oder in einer staatlichen Behörde bewerben. Hierbei treten die Schüler erstmalig mit der Arbeitswelt in Kontakt, lernen ein bestimmtes Arbeitsumfeld in einem Betrieb kennen, sammeln erste praktische Arbeitserfahrungen und können so besser einschätzen, ob der Beruf ihnen zusagt.

Da das einwöchige Pflichtpraktikum als schulische Veranstaltung gilt, sind die Schüler über den Gemeindeunfallverband (GUVV) unfallversichert. Eine notwendige Haftpflichtversicherung wird vor dem Pflichtpraktikum für jeden Schüler in Form einer Gruppenversicherung (die Kosten hierfür belaufen sich auf knapp 2,00 € je Schüler) abgeschlossen.

Um in weitere Berufe hineinzuschnuppern, kann selbstverständlich jeder Schüler in den Ferien weitere Praktika machen. In diesem Fall gilt das Praktikum nicht als schulische Veranstaltung, so dass eine Unfallversicherung gegebenenfalls vom Schüler selbst zu tragen ist. In der Regel trägt aber der Betrieb die Unfallversicherung. Klären Sie dies ggf. mit dem Betrieb ab.

8. Jahrgangsstufe:

Auch in dieser Jahrgangsstufe können bereits freiwillige Praktika in den Ferien absolviert werden. Hierbei ist auf das Mindestalter (in den meisten Betrieben ab 14 Jahren) und die Haftpflichtversicherung selbst zu achten.

Diese Praktika gelten nicht als schulische Veranstaltung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Bauer.